Steuern
Steuererklärung für natürliche Personen
Seit der Gründung unserer Firma erstellen wir für unsere Buchhaltungskunden wie auch für eine grosse Anzahl Privatpersonen fachgerecht die jährlichen Steuererklärungen. Die Steuererdeklarationen, inkl. aller nötigen Hilfs- und Beiblätter können wir für diverse Kantone mittels unseres EDV-Programmes computerisiert erstellen. Für alle Steuerkunden führen wir ein Dossier mit allen relevanten Angaben sowie Kopien ihrer Steuerunterlagen. Sämtliche Steuererklärungen tragen unseren Vertreterstempel oder Aufdruck, sodass wir Sie vor Rückfragen und Auflagen der Steuerbehörde weitgehend entlasten können.
Steuererklärung für juristische Personen
Für Aktiengesellschaften (AG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) erstellen wir mittels unseres EDV-Programmes die nötigen Steuererklärungen für die Bundes- wie auch Staatssteuern, inkl. aller benötigten Beiblätter. Sämtliche Steuererklärungen tragen unseren Vertreterstempel oder -aufdruck, sodass wir Sie vor Rückfragen und Auflagen der Steuerbehörde weitgehend entlasten können.
Einschätzungen/Einsprachen
Unsere Steuerkunden vertreten wir nicht nur bei der Erstellung ihrer Deklarationen. Allfällige Anfragen oder Auflagen seitens der Steuerämter oder der kantonalen Steuerbehörde gelangen stets an unsere Adresse, und wir erledigen für Sie die weiteren Schritte. Sei es durch persönliche Verhandlungen mit dem Steuerkommissär, dem Verfassen einer Einsprache gegen einen ungerechtfertigten Entscheid oder der Weiterzug an die Rekurskommission; wir versuchen immer, die Interessen unserer Kunden zu vertreten.
Steuerberatung/Steueroptimierung
Wünschen Sie eine unverbindliche Beratung für eine spezielle Steuersituation ? Unser Büro steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, um Ihnen die steuerlichen Vor- und Nachteile des beabsichtigten Geschäftes aufzuzeichnen. Gerade bei komplexen Angelegenheiten empfehlen wir dringend, den Rat eines Fachmannes beizuziehen.
Übrige Steuern
Sehr gerne beraten oder vertreten wir Sie auch im Bereich der Grundsteuern (Grundstückgewinnsteuern) sowie der Mehrwertsteuer (MWST), unabhängig davon, ob Sie bereits Steuer- oder Buchhaltungskunde von uns sind.